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Die dargestellten Informationen stellen keine Anlageberatung dar. Sie dienen ausschließlich Marketing- und Informationszwecken und stellen weder ein Angebot noch eine Aufforderung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar und richten sich ausschließlich an natürliche Personen mit Sitz in Deutschland.
Die in dem Dokument zum Ausdruck gebrachten Meinungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern.
Eine Anlageentscheidung sollte in jedem Fall auf Grundlage der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen, aktuellen Verkaufsunterlagen (Basisinformationsblatt, Verkaufsprospekt sowie – sofern bereits veröffentlicht – Jahres- und Halbjahresbericht, die auch die allein maßgeblichen Vertragsbedingungen bzw. Anlagebedingungen enthalten) getroffen werden, welche ausführliche Risikohinweise und produktspezifische Informationen enthalten. Diese können Sie kostenfrei in deutscher Sprache bei der Degussa Bank AG, Vermögensberatung, Theodor-Heuss-Allee 74, 60486 Frankfurt am Main, sowie bei der Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Theodor-Heuss-Allee 70, 60486 Frankfurt am Main, erhalten oder
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Es wird empfohlen, dass potenzielle Anleger die Verkaufsunterlagen lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen.
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Die Degussa Bank erhält u. a. eine Vertriebsprovision. Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie von uns auf Anfrage. Bitte prüfen Sie vor Ordererteilung die aktuellen Transaktionskosten. Diese können Sie dem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen.
Bitte beachten Sie: Ein Ausgabeaufschlag ist zusätzlich zum Anlagebetrag zu entrichten. Laufende Kosten mindern Ihren Anlagebetrag und ggf. zu erwartende Erträge. Das bedeutet, dass sich z. B. bei einem Anlagebetrag von EUR 1.000,00 über einer Anlageperiode von fünf Jahren und einem Ausgabeaufschlag von 2 Prozent das Anlageergebnis im ersten Jahr um den Ausgabeaufschlag in Höhe von EUR 20,00 sowie um zusätzlich individuell anfallende Depotkosten vermindern würde. In den Folgejahren kann sich das Anlageergebnis zudem um individuell anfallenden Depotkosten vermindern.
Wir weisen zudem darauf hin, dass Kapitalverwaltungsgesellschaften bei Fonds, für die sie Vorkehrungen für den Vertrieb der Fondsanteile in EU-Mitgliedstaaten getroffen haben, beschließen können, diese gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 32a der Richtlinie 2011/61/EU, insbesondere also mit Abgabe eines Pauschalangebots zum Rückkauf oder zur Rücknahme sämtlicher entsprechender Anteile, die von Anlegern in dem entsprechenden Mitgliedstaat gehalten werden, aufzuheben.
Stand: November 2023